Privatgutachten werden meist von Bauherren, Handwerkern oder Immobilienverwaltungen beauftragt. Zu meinen ersten Aufgaben zählt hierbei die kritische Prüfung der Fragestellung: Ist wirklich eindeutig klar, welches Thema das Gutachten behandeln und welche konkrete Frage es beantworten soll?
Mögliche Themen können zum Beispiel die Prüfung fachgerechter Ausführungen bei Baumaßnahmen, ein Qualitätscheck oder die Beurteilung abgerechneter Leistungen sein. Darüber hinaus biete ich eine fachlich fundierte Dokumentation des erreichten Status Quo bei nicht fertiggestellten Maßnahmen an (Beweissicherungsverfahren).
Sämtliche Privatgutachten werden entweder einfach gehalten, als "Kurz-Gutachten" geschrieben, oder ausführlich in bankensicherer und gerichtsfähiger Form ausgefertigt. Sie sind daher eine solide Basis für weitere Verhandlungen oder die Erhebung berechtigter Ansprüche.
Die Gutachten, die ich für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber erstelle, umfassen:
Auch meine privaten und gewerblichen Auftraggeber profitieren von den Qualitätsstandards, die ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erfülle: Ich arbeite gewissenhaft, sorgfältig und zuverlässig und unterliege selbstverständlich der Schweigepflicht, die mir verbietet, Informationen an Dritte weiterzugeben.
Streitigkeiten zwischen Bauherren, Bauunternehmern, Architekten oder Handwerksbetrieben beschäftigen oft sehr lange die Gerichte. Prozesse sind meistens zeitraubend, teuer, langanhaltend und rauben allen Beteiligten viele Nerven.
Daher biete ich die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitvermittlung (Mediation) an.
Solch ein Verfahren, bringt kein Risiko und hat sich schon oft als sehr erfolgreich erwiesen.
Sprechen Sie mich an.
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