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Gerichtsgutachten
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Gerichtsgutachten Sachverständigenbüro Naumann

Gerichtsgutachten Sachverständigenbüro Naumann

Gerichtsgutachten


Die Beauftragung, ein Gerichtsgutachten zu erstellen kann nur durch das jeweilige Gericht selbst erfolgen. In diesem Fall bin ich folglich als Sachverständiger auch ausschließlich für das Gericht tätig.

Bindend ist für mich der Beweisbeschluss, den der zuständige Richter formuliert hat. Der Umfang der Tätigkeit variiert von Fall zu Fall. Basis ist das sorgfältige Studium der vom Gericht zur Verfügung gestellten Unterlagen. Bei Bedarf arrangiere ich einen Ortstermin mit den streitenden Parteien.

Als öffentlich bestellter Sachverständiger halte ich mich selbstverständlich konsequent an die zugrundeliegende Aufteilung der Zuständigkeit:
Ich beschränke mich auf rein technische Beurteilungen, während rechtliche Einschätzungen und Entscheidungen im Aufgabenbereich des Gerichts bleiben.

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